Beitragsordnung

gültig ab 01.01.2007


Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt beim Eintritt

Aufnahmegebühr
netto
Gesetzliche
MwSt. (19%)
Aufnahmegebühr
10,08 € 1,92 € 12,00 €

Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird die Aufnahmegebühr nur einmalig erhoben.

Mitgliedsjahresbeitrag:

Beitrags- klasse Brutto- einnahmen Mitglieds- beitrag netto ges. MwSt. (19%)
Mitgliedsbeitrag
1 ab 96.001 €   196,64 €  37,36 €  234,00 € 

Ermäßigte Beiträge (sozial gestaffelt)

2 72.001 € 
bis 96.000 € 
 175,63 €  33,37 €  209,00 € 
3 60.001 € 
bis 72.000 € 
 154,62 €  29,38 €  184,00 € 
4 48.001 € 
bis 60.000 € 
133,61 €  25,39 €  159,00 € 
5 36.001 € 
bis 48.000 € 
108,40 €  20,60 €  129,00 € 
6 24.001 € 
bis 36.000 € 
84,03 €  15,97 €  100,00 € 
7 12.001 € 
bis 24.000 € 
63,03 €  11,97 €  75,00 € 
8 bis 12.000 €  37,82 €  7,18 €  45,00 € 


Im Rahmen der Beratungsbefugnis gehören zu den Bruttoeinnahmen:
  • die Einnahmen aus den Einkunftsarten
  • dem Progressionsvorbehalt unterliegende positive Einnahmen
  • Versorgungsbezüge und Renten


    Die Bruttoeinnahmen beider Ehegatten bestimmen den gemeinsamen Beitrag.

    Bei einer Änderung des derzeit geltenden Mehrwertsteuersatzes von 19% ändern sich die Gesamtbeträge entsprechend.